Stephanie Schuhknecht

Abgeordnete für Augsburg und Schwaben

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Über mich

 

Mein Name ist Stephanie Schuhknecht. Ich bin am 13.01.1983 in Augsburg geboren und kann mich somit mit Fug und Recht als waschechte Augs(ch)burgerin bezeichen. In Hochzoll Süd bin ich in die Schule gekommen und war auch bis zur 11. Klasse am Rudolf-Diesel-Gymnasium. Danach habe ich für meine Leistungskurse Mathematik und Französisch ans Maria-Theresia-Gymnasium gewechselt. Die zweite Hälfte meines Schülerlebens habe ich in Pfersee gelebt.Nach dem Abitur habe ich in Passau „Sprachen-, Wirtschafts- und Kulturraumstudien“ oder auch kurz „Kulturwirtschaft“ studiert. Das ist eine Mischung aus BWL/VWL, Fremdsprachen und Regionalwissenschaften. Mein Schwerpunkt war dabei Lateinamerika. Ich liebe es neue Länder und Kulturen zu entdecken und bringe auch immer frische Ideen und natürlich Kochrezepte von meinen Reisen mit nach Hause.

Nach meinem Studienabschluss habe ich ein knappes halbes Jahr bei der VolkswagenStiftung in Hannover ein Projektbezogenes Praktikum absolviert, dann eine Stelle als persönliche Referentin des Dekans der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der KU Eichstätt-Ingolstadt angenommen und forschte dort zum Thema der gesellschaftlichen Verantwortung von Energieunternehmen in Deutschland mit einem Promotionsstipendium der Stiftung der deutschen Wirtschaft.

Von 2013 bis 2018 arbeitete ich bei der Augsburger Grünen Landtagsabgeordneten Christine Kamm. 2015 wurde unser Sohn Adrian geboren.

Das politische Leben

Den Weg zu den Grünen habe ich mit dem Ausstieg vom Atomausstieg gefunden. Relativ schnell wurde ich dann Mitglied im Augsburger Stadtvorstand und von April 2013 bis April 2014 Sprecherin. Zudem war ich bis 2014 Schatzmeisterin des Grünen Bezirksverbandes, von 2015 bis 2018 war ich schwäbische Bezirksvorsitzende.

Bei den Kommunalwahlen 2014 bin ich auf Platz 5 der Grünen Stadtratsliste angetreten und war von Mai 2014 bis November 2018 Mitglied des Augsburger Stadtrats.

Bei der Landtagswahl 2018 trat ich auf Platz 1 der schwäbischen Bezirksliste an, konnte meinen Spitzenplatz halten und wurde mit 5 weiteren Grünen Kolleginnen und Kollegen aus Schwaben in den Bayerischen Landtag gewählt.

Die Grüne Landtagsfraktion wählte mich zur Sprecherin für Start-Ups und die Gründerszene und nominierte mich für das Amt der Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden (=Petitionsausschuss). Anfang Dez. 2018 wurde ich einstimmig vom Ausschuss in dieses Amt gewählt.

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Abgeordnete vertrete ich die Grüne Landtagsfraktion im Medienrat, sowie den beiden Unterausschüssen: dem Fernsehausschuss und dem Digitalausschuss.
Der Medienrat genehmigt und beaufsichtigt die privaten Hörfunk- und Fernsehangebote in Bayern. Konkret bedeutet das, dass die Mitglieder unter anderem Rundfunkangebote genehmigen, über Fördermaßnahmen entscheiden und Richtlinien zur Programmorganisation aufstellen.
Ich möchte die Digitalisierung im Kontext der Medienangebote im Freistaat so ausgestalten, dass der Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger möglichst groß ist, die Risiken – zum Beispiel im Bereich Daten- und Jugendschutz – aber klar erkannt und entsprechend gegengesteuert wird. Ich setze mich für eine Vielfältigkeit der Medienangebote in Bayern ein, damit die bayerische Medienlandschaft so bunt wie die bayerische Bevölkerung ist.

… und sonst so?

Von 2014 bis 2018 war ich ehrenamtliche Schöffin am Augsburger Landgericht. So konnte ich hinter die juristischen Kulissen blicken, die ich sonst nur über meinen Mann mitbekomme, der in Augsburg als Jurist arbeitet. Ein wertvoller Einblick, der sich auch jetzt in einer neuen Tätigkeit im Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages auszahlt. Denn wir behandeln dort auch viele Anliegen von Inhaftierten der Justizvollzugsanstalten in Bayern.

Ich bin Mitglied bei Tür an Tür e.V.,und beim Bund Naturschutz. Außerdem bin ich Mitglied beim Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V.. Dort engagiere ich mich auch als Schriftführerin.

Manche kennen mich vielleicht noch als Jugend- und Damen-Volleyballerin der DKJ Augsburg (damals noch Hochzoll) und später bei der DJK Don Bosco. Aktuell spiele ich noch ab und an mit in einer Mixed-Mannschaft bei der DJK Pfersee.

 

Fragebogen

 

Wie bist du zu den Grünen gekommen?

Nach meinem Studium bin ich in meine Heimatstadt Augsburg zurückgekommen und hatte seit langem wieder das Gefühl auf längere Sicht an einem Ort bleiben zu wollen. Deswegen war ich auf der Suche nach einem Bereich, in dem ich mich ehrenamtlich engagieren kann. Der „Ausstieg vom Ausstieg“ bei der Atomkraft 2010 hat mich dann endgültig politisiert und nach vielen gemeinsamen Demos bin ich dann auch Mitglied bei den Grünen geworden.

Warum bist Du bei den Grünen und nicht bei einer anderen Partei?

Für mich sind wir die Partei, die das große Ganze im Blick hat. Wir sind diejenigen, die Wirtschaft und Ökologie zusammen denken und die riesigen Herausforderungen unserer Zeit nicht mit einer nationalen Brille sehen, sondern immer die globalen Zusammenhänge im Blick haben. Die Grünen denken global und kümmern sich gleichzeitig um das, was lokal getan werden muss. Damit wir eben unseren Kindern und Enkelkindern noch eine lebenswerte Zukunft hinterlassen. Das sehe ich einfach bei keiner anderen Partei. Deswegen bin ich bei den Grünen einfach goldrichtig.

Was gefällt dir an deiner Arbeit im Landtag?

Die Arbeit als Abgeordnete ist sehr selbstbestimmt. Natürlich gibt es Pflichttermine und viele Sitzungszeiten, aber darüber hinaus kann ich völlig frei selbst entscheiden, welche Schwerpunkte ich setze, welche Besuchs- und Gesprächstermine ich mache und wozu ich mich lokal äußere. Jeder Tag ist anders und ich treffe immer spannende Menschen und komme mit vielen Leuten ins Gespräch, die ich ohne das Mandat nie treffen würde.

Als Vorsitzende des Petitionsausschusses habe ich eine Rolle, die – soweit ich das selbst einschätzen kann – gut zu mir passt. Zum Beispiel kommt mir im Umgang mit den Petentinnen und Petenten meine eher ausgleichende und ruhige Art zu Gute.

Was möchtest du in deiner Amtszeit erreichen?

Ich möchte das Petitionswesen in Bayern ein Stück weiterentwickeln. Zum Beispiel gibt es in anderen Bundesländern einen sogenannten Bürgerbeauftragten, der schon im Vorfeld Bürgeranliegen aufgreift und vermittelt, bevor die Situation schon so verhärtet ist, dass die Seiten sich unversöhnlich gegenüberstehen. Ich glaube, diese Funktion fehlt in Bayern noch. Gerade bei den baurechtlichen Fragen könnte dadurch viel aufgefangen werden.

In meinem inhaltlichen Bereich – der Startup und Gründerszene – möchte ich zeigen, dass sich unsere Grüne Idee von Gründer*innen-Förderung und eines Gründer*innen-Ökosystems von dem der anderen Parteien unterscheidet. Ich will soziales und ökologisches Gründertum nach vorne stellen und auch die Kultur- und Kreativwirtschaft mehr in Fokus nehmen. Gleichzeitig können digitale Gründer*innen einen großen Beitrag zur Lösung der großen Themen Mobilität, Gesundheit und Nachhaltigkeit leisten.

Auch möchte ich Frauen, die sich auf das Wagnis einer Gründung einlassen, unterstützen. Das ist natürlich als Oppositionspolitikerin nicht so einfach, ich werde da aber nicht lockerlassen und falls ich mich mit Anträgen zu Fördertöpfen nicht durchsetzen kann – was bei den aktuellen Machtverhältnissen im Landtag sehr wahrscheinlich ist – dann eben über Unternehmensbesuche und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen

Was motiviert dich?

Mich motiviert, wenn ich von Bürgerinnen und Bürgern positives Feedback bekomme. Außerdem finde ich es gut, wenn Ideen, die von uns Grünen eingebracht werden, immer mehr UnterstützerInnen finden. Auch wenn das vielleicht die Vertreter*innen der anderen Parteien sind, die uns die Themen „klauen“. Denn ich bin ja nicht nur angetreten um persönlich etwas zu erreichen, sondern um die Gesellschaft zu verändern.

Was machst du in deiner Freizeit?

Sportlich bin ich eigentlich Vollblut-Volleyballerin. Leider gelingt es mir durch die vielen Abendtermine gerade nicht regelmäßig in einer Mannschaft mitzuspielen. Deswegen versuche ich wenigstens einmal die Woche ins Fitnessstudio zu gehen.

Sehr gerne beschäftige ich mich auch mit Handarbeiten. Im Winter stricke ich oft Weihnachtsgeschenke für Freunde und Familie. Außerdem upcycle ich mit meiner Nähmaschine gerne aus alten Kleidungsstücken und Stoffresten alles Mögliche. Zuletzt zum Beispiel Faschingsverkleidung für meinen Sohn.

Ich versuche auch die Zeit, die ich zuhause bin sehr intensiv mit meiner Familie zu verbringen. Das ist für mich die Zeit, in der ich meine Akkus für die Woche wieder auflade.

Was ist dein Lieblingsort?

Einen Lieblingsort kann ich gar nicht nennen. In Augsburg gibt es viele schöne Ecken, die ich je nach Jahres- und Tageszeit sehr schön finde. Dazu gehören der Siebentischwald mit dem Parkhäusle, der Botanische Garten, der Hofgarten, die Wertach mit einem Abstecher in der Kulperhütte oder wenn es trubeliger sein darf: auf dem Stadtmarkt bei einem guten Espresso.

Was ist dein Lieblingsessen?

Ich mag sehr gern Kässpatzn. Die hat meine Oma aus dem Unterallgäu schon immer gekocht und zwar mit echten Schmelzzwiebeln, also nicht den frittierten aus der Packung. Aktuell suche ich noch nach einer guten Alternative ohne Milchprodukte und Eier. Gar nicht so leicht, aber das Angebot wird ja auch in dem Bereich immer besser.

Welche Superkraft hättest du gerne?

Ich würde mich gerne Beamen können und das natürlich Co2-frei. Auf diese Art und Weise könnte ich zu vielen Freundinnen und Freunden, aber auch Familienangehörigen auf der ganzen Welt engen Kontakt halten und zum Beispiel einfach mal schnell zu einem Mate zu meiner argentinischen Austauschfamilie vorbeischauen und zum Abendessen wieder zuhause sein.

 

Transparenz

 

Wie viel verdient eine Landtagsabgeordnete?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen von uns GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Energiepolitik, sondern sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine Einnahmen als Ihre Landtagsabgeordnete geht. Ich bekomme vom Landtagsamt monatlich aktuell 13.552,76 Euro überwiesen. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt, welcher Anteil davon steuerpflichtig ist und wofür ich dieses Geld verwende, erläutere ich in den folgenden Absätzen.

Landtagsmandat / Entschädigung bzw. Diäten

Laut Artikel 5 (1) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entschädigung von zur Zeit 8.886 Euro (ab 01.07.2022), welche monatlich gezahlt wird. Gemäß Art. 5 Abs. 4 BayAbgG vermindert sich der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung um ein Dreihundertfünfundsechzigstel, sodass ich aktuell 8.861,65 Euro im Monat erhalte.

Diese Entschädigung unterliegt natürlich nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht.

Es gibt keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Ähnliches.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Artikel 5 (3) BayAbgG jeweils zum 01. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich in folgender komplexer Form aus den Entwicklungen der jeweiligen Bezüge und Gehälter zusammen:

  • zu 87,2 % aus dem Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich;
  • zu 6,2% aus dem Monatsentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für das Tarifgebiet West im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände in der höchsten Stufe;
  • und zu 6,6 % aus den Bruttomonatsbezügen eines verheirateten Beamten (ohne Kinder) des Freistaates Bayern der Besoldungsgruppe A 12 in der höchsten Stufe.

Folglich kann es auch zu einer negativen Anpassung kommen (was bespielsweise 2021 coronabedingt auch der Fall war). Die auf diese komplexe Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin im März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Zuletzt geschah dies turnusgemäß in der Ausgabe 9/2022 vom 17. Mai 2022. Die sogenannte Einkommensentwicklungsrate betrug in Bayern für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2021 4,3%. Folglich stieg die Entschädigung zum 01.07.2022 um diesen Anteil von 8.519 Euro auf 8.886 Euro monatlich.

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kann nur funktionieren, wenn auch Gesunde und Gutverdiener dieser angehören, auch wenn sie es auf Grund der Höhe ihres Einkommens nicht müssten. Deshalb bin ich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierfür muss ich den Höchstbetrag meiner gesetzlichen Krankenversicherung von monatlich 758,10 Euro (14,6% Beitrag plus 1,2% Zusatzbeitrag) von meinen Diäten entrichten. Hierfür erhalte ich einen Zuschuss von 50% bzw. 379,05 Euro monatlich vom Landtagsamt.
Zum Beitrag zur Pflegeversicherung von monatlich 152,12 Euro erhalte ich ebenso einen 50%-Zuschuss, bzw. 76,06 Euro monatlich vom Landtagsamt.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von 3.726 Euro (seit 01.07.2022). Diese Pauschale verwende ich für:

  • mein Regionalbüro in Augsburg (Miete/Nebenkosten, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Büros im Landtag. Miete fällt hier nicht an.
  • Büroausstattung und Büromaterial in meiner Augsburger Privatwohnung.
  • Informationsveranstaltungen über meine parlamentarische Arbeit (Druckkosten, Raumieten, Anzeigen u.a.)
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.ä.
  • mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Bahn innerhalb Bayerns und ÖPNV in München) und Hotelkosten. Darunter fallen auch Taxifahrten, die ich in Anspruch nehmen muss, wenn das Angebot im ÖPNV an seine Grenzen stößt und keine Carsharing Möglichkeit besteht, da ich kein Auto besitze.

Wenn mich Lobbyvertreter um ein persönliches Gespräch oder Mittagessen bitten, übernehme ich die Rechnung und lade den*die Vertreter*in aus Mitteln der Kostenpauschale ein.
Mandatsbedingte Kosten, die darüber hinausgehen, bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Anpassung der Kostenpauschale:

Auch die Kostenpauschale wird jährlich, zum gleichen Zeitpunkt wie die Entschädigung, angepasst. Sie richtet sich jedoch nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Bayern. Die Vorschriften für die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der Kostenpauschale bestehen analog zu den Vorgaben bezüglich der Entschädigung.

Folglich wurden sie 2022 auch im gleichen Gesetz- und Verordnungsblatt, Ausgabe 9/2022 vom 17. Mai 2022 veröffentlicht. Der bayerische Verbraucherpreisindex lag von Juli 2020 bis Juli 2021 bei 3,8%. Somit beträgt die Kostenpauschale ab dem 01.07.2022 statt bisher 3.589 Euro nun 3.726 Euro.

Bei Fernbleiben von einer Sitzung/Abstimmung wird die Kostenpauschale jedoch wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden 50 € und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100 € abgezogen. Pro nicht anwesender Abstimmung werden 25 €, maximal aber 100 € pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung (siehe dazu Artikel 7 BayAbgG).

Zulage als Vorsitzende eines Landtagsausschusses

Laut Artikel 6 (6) des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten, die einem Ausschuss vorsitzen, Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung von zur Zeit 510 Euro pro Monat ab dem Tag ihrer Wahl. Ich wurde am 28.11.2018 für die laufende Legislaturperiode zur Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gewählt und erhalte seither die entsprechende zusätzliche Aufwandsentschädigung.

Zulage als stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Als Leiterin des Fraktionsarbeitskreises Wirtschaft & Soziales und damit stellvertretende Fraktionsvorsitzende erhalte ich von meiner Fraktion eine Zulage in Höhe von 5,5% einer Abgeordnetendiät. Das entspricht aktuell 488,75€. Dieser Betrag wird mir von der Fraktion überwiesen und ist damit nicht in der oben genannten Gesamtsumme enthalten.

Medienrat

Schließlich vertrete ich meine Fraktion im Medienrat und den untergeordneten Ausschüssen Fernsehausschuss und Digitalausschuss. Für meine mit dem Medienrat zusammenhängenden Tätigkeiten erhalte ich wie jedes Mitglied eine monatliche Grundpauschale in Höhe von 700 Euro und ein Sitzungsgeld von je 100 Euro pro Sitzung (Bayerisches Mediengesetz Art.10, Abs. 5 und daraus folgend §2 und 3 der Entschädigungssatzung des Medienrats). Je nach Sitzungsfrequenz erhalte ich so vom Gremienbüro monatlich ca. 900 Euro. Auch dieser Betrag wird nicht vom Landtagsamt ausbezahlt und ist damit nicht in der ganz oben genannten Gesamtsumme enthalten.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir im Jahr 2023 ein Jahresbudget von 145.507,47 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber Brutto) bezahlt werden.

Seit Januar 2014 hat die Landtagsverwaltung entsprechend der Gesetzesänderung vom 22.05.2013 die komplette Verwaltung dieses Budgets übernommen. Ich bleibe Arbeitgeberin meiner Mitarbeiter*innen, das Landtagsamt übernimmt gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 4 BayAbgG eigenständig die Abrechnung der Gehälter und anderen Aufwendungen für Mitarbeiter*innen sowie entsprechender Dienst- und Werkverträge.
Die im Art. 8 Abs. 1 Satz 8 BayAbgG genannten Richtlinien des Landtagspräsidiums sind hier zu finden.

Ab 2015 im Doppelhaushalt 2015/2016, dort im Einzelplan 01 Titel 411 03-6:
„Die Erstattungshöchstbeträge orientieren sich an der Beschäftigung einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 6 TV-L sowie einer Vollzeitkraft in Anlehnung an die Entgeltgruppe 13 TV-L, jeweils letzte Entwicklungsstufe, einschließlich Jahressonderzahlung. Die Beträge enthalten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und werden der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) und Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst.“ (auf Seite 9 der oben verlinkten pdf-Datei)

Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit wurden die genannten Beträge ausgegeben für:

  • meine Mitarbeiter*innen. Ich beschäftigte in meinem Team im Angestelltenverhältnis fünf Personen zwischen 4 und 32 Wochenstunden (Stand: ab 01.06.2022). Dienst- und Werksverträge z.B. für Recherchearbeiten, juristische Zuarbeiten, Öffentlichkeitsarbeit.
  • Praktikant*innen (max. eine Person zeitgleich)
  • Berufsgenossenschaft
  • Künstlersozialkasse

Zu keinem Zeitpunkt hatte oder habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Die teilweise bereits weiter oben genannten Beträge in der Übersicht:

  • 2018 (ab 5.11.18): Jahresbudget 20.074,34 Euro; 6.878,15 Euro nicht ausgeschöpft.
  • 2019: Jahresbudget 133.983,30 Euro; 22.636,99 Euro nicht ausgeschöpft.
  • 2020: Jahresbudget 138.635,32 Euro; 9.550,35 Euro nicht ausgeschöpft.
  • 2021: Jahresbudget 141.129,54 Euro; 1.856,37 Euro nicht ausgeschöpft.
  • 2022: Jahresbudget 143.253,07 Euro; 4.958,97 Euro nicht ausgeschöpft.
  • 2023: Jahresbudget 145.507,47 Euro

Das Jahresbudget wird der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst (Tarifabschlüsse zum TV-L) sowie den Beitragssatzänderungen in der Sozialversicherung einschließlich der Unfallversicherung durch das Landtagsamt angepasst (siehe Richtlinien des Landtagspräsidiums, unter 2(1)).

Nach Möglichkeit zahle ich meinen Mitarbeiter*innen Ende des Jahres Weihnachtsgeld. Dies ist seitens der Landtagsverwaltung auf maximal einen zusätzlichen Bruttomonatslohn pro Mitarbeiter*in und Jahr beschränkt.

IuK-Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen (Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphone, Scanner auch Reparaturen und Installationen von Internetleitungen) nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder*m Abgeordneten bis zu 15.000 Euro pro Wahlperiode zu. Dies würde einem jährlichen Budget von bis zu 3.000 Euro entsprechen, wobei ein Eigenanteil von 15% zu leisten ist. Die Gelder können bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abgerufen werden.
Die Anschaffungen werden zu meinem Eigentum, jedoch müsste ich bei Veräußerung dem Landtagsamt binnen drei Jahren den entsprechenden Zeitwert (reduziert sich um 25% pro Jahr) oder den ggf. höheren Verkaufserlös erstatten.
Von den 15.000 Euro für die aktuelle Legislaturperiode habe ich (Stand 08.03.2023) 13.998,44 Euro ausgeschöpft.

Weiterhin haben alle Abgeordnete des Bayerischen Landtags nach Art. 6 (5) BayAbgG „das Recht zur freien Fahrt auf allen staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern und dem Streckennetz der Deutschen Bahn AG in Bayern“ und erhalten gemäß Art. 6 (3) BayAbgG eine „MVG-LandtagsCard“, die zur freien Nutzung des Münchner Verkehrsverbunds berechtigt.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der der*die ehemalige MdL Altersbezüge erhält und zum anderen an die Jahre, die er oder sie dem Bayerischen Landtag angehört hat.
Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG „Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag“ geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald der*die ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört hat (Satz 1). Für ehemalige MdLs, die vor dem 01.01.1947 geboren sind, gilt die Altersgrenze bereits ab der Vollendung des 65. Lebensjahres. Bis zum Geburtsjahr 1964 wird diese Grenze schrittweise auf die allgemein gültige Grenze des vollendeten 67. Lebensjahrs angehoben (Satz 2). Bei Unterbrechungen der Landtagszugehörigkeit sind die jeweiligen Perioden zusammen zu rechnen. „Mit jedem über das zehnte Jahr hinausgehenden Jahr bis zum 20. Jahr der Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein halbes Lebensjahr früher.“ (Satz 3). Für einen nach 1964 geborenen Abgeordneten wie mich also frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Jahre, die das ehemalige Mitglied des Bayerischen Landtags im Deutschen Bundestag, im Europaparlament oder in einem anderen Landesparlament mandatiert war, können auf Antrag angerechnet werden (Artikel 14 BayAbgG).
Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also zur Zeit ca. ein Drittel der oben angeführten 8.886 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der*die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat. Bis zum 20. Jahr des Mandats, also vier vollen Wahlperioden, steigt der Anteil um weitere 3,825 Prozentpunkte pro Jahr an; beträgt also folglich nach 20 Jahren Mitgliedschaft 71,75 % der Mandatsentschädigung.
Die Höhe der Altersentschädigung reicht also nach heutigem Stand (2023) je nach Dauer der Mitgliedschaft von 2.977 bis 6.376 Euro und setzt je nach Alter und Dauer der Zugehörigkeit mit Vollendung des 60. bis 67. Lebensjahrs ein.
In meinem Fall müsste ich dem Bayerischen Landtag also noch weitere drei volle Wahlperioden angehören, um ab Vollendung meines 62. Lebensjahrs den Höchstsatz der Altersentschädigung zu erhalten.

Bisher habe ich durch meine noch kurze Zugehörigkeit zum Bayerischen Landtag noch keine Ansprüche auf Altersentschädigung erworben.

Weitere Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag

Das BayAbgG zählt hier noch einige weitere Leistungen auf. Ich erlaube mir lediglich auf die Punkte einzugehen, die für mich relevant sind oder werden könnten:

Übergangsgeld

Dies wird monatlich nach Art. 11 BayAbgG in Höhe der jeweils gültigen Entschädigung nach Art. 5 BayAbgG, also momentan 8.886 Euro, ausgezahlt, sofern ein MdL zumindest ein Jahr dem Gremium angehört hat. Es wird für jedes Jahr (wird bei mehr als einem halben Jahr aufgerundet) der Mitgliedschaft einen Monat lang, maximal jedoch 18 Monate lang, geleistet. Ab dem zweiten Monat werden nach dem Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag nahezu alle Arten von Erwerbseinkommen (außer einkommenssteuerfreie Aufwandsentschädigungen) und Versorgungsbezüge angerechnet. Sollte das Mitglied binnen der Zeit, in der das Übergangsgeld ausgezahlt wird, wieder in den Bayerischen Landtag einziehen, ruhen diese Bezüge. Ggf. sind auch entsprechende Rückerstattungen zu leisten, falls das Übergangsgeld in einer Summe ausbezahlt wurde.

Weitere Einnahmen aus (ehemaligen) politischen Mandaten

Bevor ich in den Landtag gewählt wurde, war ich Stadträtin in Augsburg. Ich habe dieses kommunale Mandat sofort nach meiner Wahl in den Landtag niedergelegt. Die entsprechenden Fristen haben dafür gesorgt, dass ich das Stadtrats-Mandat erst Ende November 2018 niederlegen konnte, weshalb ich insgesamt 3 Wochen beide Mandate inne hatte. Für diese Zeit erhielt ich rund 2.000 Euro Entschädigung als Stadträtin und damalige stellv. Fraktionsvorsitzende.

Abgaben/Spenden an meine Partei

2019: 18.393 Euro

Stand: 22.03.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich biete regelmäßig Praktika und Hospitationen für Studierende und Schüler:innen an. Aktuell sind alle Plätze bis Februar 2023 vergeben, ich freue mich aber über Bewerbungen nach diesem Zeitraum.