Stephanie Schuhknecht

Abgeordnete für Augsburg und Schwaben

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Petitionen

Schon im Mittelalter, also noch lange vor unserer heutigen demokratischen Grundordnung, gab es die Möglichkeit sich mittels einer Petition an den Herrscher zu wenden. Was damals mit der Petition passierte war allerdings allein dem Herrscher überlassen. Das Petitionsrecht ist auch im demokratischen Staat erhalten geblieben, läuft heute aber natürlich nach klaren gesetzlichen Regelungen ab.

Das Bayerische Petitionsrecht ist sehr großzügig, denn es erlaubt im Grunde jeder und jedem, sich mit seinem Anliegen an den Landtag zu wenden, wenn das Anliegen direkt oder indirekt den Freistaat Bayern betrifft. Egal ob man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht, ob man überhaupt in Bayern wohnt, ob man minderjährig ist, im Gefängnis sitzt oder gesetzlich betreut wird: eine Eingabe an den Landtag ist immer möglich. Es ist sogar möglich für jemand anderen eine Petition zu stellen oder als Verein oder Massenpetition. Ca. 2300 Eingaben erreichen jährlich den Landtag. Ein großer Teil dieser Eingaben wird im sogenannten Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt. Hauptanliegen sind dabei drohende Abschiebungen von Asylbewerbern, Beschwerden über baurechtliche Fragen in den Kommunen und Eingaben von Inhaftierten in den Justizvollzugsanstalten des Freistaats. Der Bayerische Petitionsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und Petentinnen und Petenten werden dort auch angehört.

Als Vorsitzende des Ausschusses bestimme ich über die Tagesordnung und leite die Diskussion und Abstimmungen.