Mit der größten Novelle des Erneuerbaren-Energien Gesetzes seit 21 Jahren hat der Bundestag heute den Startschuss für die Entfesselung der Erneuerbaren beschlossen.
Dazu Stephanie Schuhknecht, Landtagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen: „Erneuerbare Energien und der parallele Ausbau der Netze sind zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse. Ziel ist die Vervierfachung des Ausbautempos und Erleichterungen für Bürgerenergieanlagen. Neben besseren Rahmenbedingungen für Solar- und Windenergie wird auch die kleine Wasserkraft unter 500 kW weiter mit den EEG-Förderungen unterstützt. Ich freue mich angesichts des von uns seit Langem geforderten notwendigen Ausbaus erneuerbarer Energien, dass in diesem Kontext auch die Förderung bestehender kleine Wasserkraftanlagen erhalten bleibt und die Anlagen im Bestand auch von den Betreibern weiter modernisiert werden können. Diese leisten einen Beitrag zur dezentralen erneuerbaren Energiegewinnung sowie auch zur Gewässerpflege und Regulierung der Wasserstände. Das gilt besonders für die bereits seit vielen Generationen betriebenen und gepflegten kleinen Anlagen, wie die an Mühlen und mit musealem Charakter. Wichtig für die Zukunft ist, dass diese, wo nötig, auch weiterhin ökologisch verbessert werden können und damit die baulichen Eingriffe in den natürlichen Gewässerverlauf mit Auswirkungen für Fische und andere Tiere und Pflanzen reduziert werden.“