Das Anfang November 2020 als Lockdown light begonnene Herunterfahren des gesellschaftlichen Lebens wurde nun noch einmal deutlich verschärft. Dies stellt betroffene Unternehmen und Selbstständige vor enorme Herausforderungen.Meine Kollegin Barbara Fuchs, wirtschaftspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, hat hierzu zusammengestellt, welche Hilfen es jetzt für die Wirtschaft gibt.

Welche Hilfsprogramme gibt es?

  •  Speziell für den Lockdown-Monat November hat die Bundesregierung eine „Außerordentliche Wirtschaftshilfe“ beschlossen. Für diese stehen ca. 15 Mrd. Euro bereit. Sie wird auch als „Novemberhilfe“ bezeichnet. Um die Belastungen durch die Verlängerung der Schließungen im Dezember abzumildern, haben Bund und Länder eine entsprechende Verlängerung des Programms vereinbart.
  • Für alle Unternehmen und Selbstständigen, die aufgrund lokaler Lockdowns in Bayern schon im Oktober unter Einschränkungen litten, legt die Staatsregierung eine bayerische Lockdown-Hilfe auf („Oktober-Hilfe“). Es stehen insgesamt bis zu 50 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Für Unternehmen, die nicht speziell vom Lockdown betroffen sind, aber dennoch unter Umsatzeinbußen leiden, steht für die Monate September bis Dezember 2020 weiterhin die Überbrückungshilfe II zur Verfügung. Sie soll im Jahr 2021 unter geänderten Bedingungen als Überbrückungshilfe III fortgeführt werden. In diesem Rahmen ist auch eine Neustart-Hilfe von bis zu 5.000 Euro für Soloselbstständige geplant.
  • Die bestehenden bayerischen Corona-Unterstützungsmaßnahmen wie Kredite und Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern und Eigenkapitalhilfen und des BayernFonds stehen weiterhin zur Verfügung.

Wie funktioniert die Novemberhilfe?

Für die Novemberhilfe („Außerordentliche Wirtschaftshilfe“) hat der Bund Eckpunkte festgelegt. Diese könnten hier nur verkürzt wiedergegeben werden. Aktuelle Informationen finden sich auf www.stmwi.bayern.de/novemberhilfe.

Wem wird geholfen?

Antragsberechtigt sind direkt von der Schließung betroffene Unternehmen und Selbstständige (einschließlich Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungsstätten). Zusätzlich können indirekt Betroffene, die mehr als 80% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen, Hilfen beantragen. Auch Unternehmen, die über Dritte im Auftrag von direkt Betroffenen tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Novemberhilfen beantragen.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Höhe der Unterstützungszahlungen richtet sich nach dem Umsatz im November 2019 (Vergleichsumsatz). Davon werden 75 Prozent erstattet. Sie wird anteilig für jeden Tag im November berechnet, an dem das Unternehmen tatsächlich vom Lockdown betroffen war. Andere Hilfen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet. Im Unterschied zu früheren Hilfsprogrammen müssen weder Betriebskosten noch ein Liquiditätsengpass nachgewiesen werden.

Aktuelle Informationen finden Sie auf www.stmwi.bayern.de. Über die Eckpunkte der vom Bund finanzierten Hilfsprogramme informieren die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen.